Zum Betreiben einer Abwassersammelgrube ist die Vorlage eines aktuellen Dichtsheitsnachweises zur Parzelle erforderlich.
Liegt aktuell ein Dichtheitsnachweis für Ihre Abwasseranlage vor, gibt es unterschiedliche Zeiten zur Wiederholungsprüfung, diese betragen in der Regel 20 Jahre (Ausnahmen sind die Trinkwasserschutzzonen, hier gelten 5 bzw. 10 Jahre)
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Vereinsvorstand oder bei uns im Bezirksverband.

