Bezirksverband der Gartenfreunde Köpenick e. V.
Was ist ein Kleingarten ?

Ein Kleingarten (oft auch Schrebergarten oder Parzelle genannt) ist ein Stück gepachtetes Land in einer gemeinschaftlichen Anlage, welches zur Nutzung und Erholung dient.


Wer einen Kleingarten pachtet, kauft nicht das Land, sondern wird Teil einer traditionsreichen Gemeinschaft mit festen gesetzlichen Rahmenbedingungen. 


Das Leben im Kleingarten wird durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) geregelt. Die wichtigste Vorschrift für die Aufteilung der Parzelle ist die sogenannte Drittel-Regelung:

  • 1/3 Nutzpflanzen: Anbau von Obst, Gemüse, Kräutern oder Beeren für den eigenen Verbrauch. 
  • 1/3 Erholung: Platz für eine Rasenfläche, Zierpflanzen, Blumenbeete und Sitzmöglichkeiten.
  • 1/3 Bebauung: Fläche für die Gartenlaube (maximal 24 m² Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz) sowie Wege.